Die zweithäufigste Großschaden-Ursache in Apotheken:

Der Apothekenkühlschrank DIN 58345

apothekerhelfer kuehlgut apothekerkuehlschrank din 58345Der Inhalt von Apothekenkühlschränken ist üblicherweise entweder überhaupt nicht oder nur bei Stromausfall des öffentlichen Netzes und mit unzureichenden Versicherungssummen - meist zwischen 1.000 und 5.000 Euro abgesichert. 

Dem Bedarf von Apotheken entspricht das nicht.

Dabei stehen Kühlgutschäden bei den größeren Schäden von regelmäßig über 20.000 Euro Wertkosten nach Einbrüchen an zweiter Stelle. 

Damit sind sie deutlich häufiger als die Standard-Schäden Feuer, Wasser, Sturm oder Starkregen – obwohl letzterer aktuell deutlich zunimmt.

Wichtig zu wissen: Kühlgutschäden sind in aller Regel

  1. nicht automatisch mitversichert.
  2. bei den meisten Schadenursachen nicht versichert.
  3. In den benötigten Summen deutlich unterversichert

Nicht mal Teilkasko: Der Inhalt der Medikamentenkühlschränke

Schadensursachen wie die Unterbrechung der Kühlkette oder das Gefrieren pharmazeutischer Waren sind üblicherweise generell von Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Und eine Absicherung von Temperaturbandbreiten wie z. B. die 2 bis 8 Grad-Toleranz bei Impfstoffen ist den meisten Gewerbeversicherungen unbekannt. Für Apothekerinnen und Apotheker sind solche Mankos ein - mitunter existenzielles - Risiko. Das zeigt schon ein Blick in den typischen Apothekenkühlschrank: Dort lagern nämlich durchschnittlich Arzneien und Impfstoffe im Wert von 20.000 Euro. Vielfach erreicht der Inhalt von Medikamentenkühlschränken aber auch Werte von 50.000 Euro und mehr. Deshalb ist eine adäquate Absicherung von Medikamentenkühlschränken ein typisches Problem für eine apothekengerechte Versicherung.

Medikamente richtig schützen

Arzneimittel und Impfstoffe sind grundsätzlich sachgerecht aufzubewahren. Besonders sensibel ist die Lagerung von kühlpflichtigen Medikamenten, da schon kleine Abweichungen von der Normtemperatur diese Medikamente unbrauchbar machen.

Die größte Sicherheit vor dem Verderb von Arznei- und Impfstoffen bieten Kühlgeräte, die der DIN 58345 entsprechen. Diese Norm legt Anforderungen für Medikamentenkühlschränke in Apotheken fest. Wir empfehlen bei Neuanschaffungen generell Kühlgeräte, die diese Norm erfüllen.

Arzneimittelkühlschränke stellen zudem für viele Apotheker auch ein Versicherungsproblem dar. Denn meistens ist der Inhalt von Apothekenkühlschränken nicht versichert oder nur völlig unzureichend. Bei einem Schadensfall kann das schnell Verluste von mehr als 20.000 Euro bedeuten. Wie solche Verluste abzuwehren sind, zeigen wir Ihnen gern.

Worauf geachtet werden sollte

DIN 58345 sollte es sein

DIN 58345
sollte es sein

Für Apotheken absolut empfehlenswert, denn diese Geräte verfügen über eine empfindliche Temperaturmessung bis in den ersten Kommastellenbereich. Damit ist die Überwachung viel genauer.

Wochenendmalheur

Wochenend-
malheur

DIN 58345 Geräte sind besser isoliert. Oft hilft ein Akku als "Notstromaggregat". Das sichert die Einhaltung vorgeschriebener Temperaturwerte, selbst wenn am Wochenende mal der Strom ausfällt.

Alarmfunktion

Alarm-
funktion

Unüberhörbare Alarmsignale warnen selbst bei bei Toleranzverletzungen. Viele dieser Geräte zeichnen zudem die Temperaturwerte auf. Eine Entlastung bei der Dokumentationspflicht.

Meist - unversichert

Meist -
unversichert

Kühlschrankinhalte sind in Deutschland standardmäßig entweder gar nicht oder nur bei Stromausfall des öffentlichen Netzes zu extrem geringen Summen - oft 1.000 bis 5.000 Euro - versichert.

Das Kleingedruckte

Das Klein-
gedruckte

Die Gefahren für kühlpflichtige Waren sind vielfältig: Bedienungsfehler, technischer Defekt, kaputte Sicherung, defektes Thermostat, Ausfall des Kühlaggregates Transportschäden und vieles mehr.

ApBetrO? Unbekannt

ApBetrO?
Unbekannt

Schutz vor Verderb durch Unterbrechung der Kühlkette, gefrieren oder Lagerung außerhalb der Temperaturbandbreiten wie z. B. bei Impfstoffen sind Versicherungen meist unbekannt. 

 

Weitere Informationen zum Thema Kühlschrank in Apotheken

 

Kühlschrank ist nicht gleich Kühlschrank

Laut Apothekenbetriebsordnung (§ 16) müssen Apothekerinnen und Apotheker sicherstellen, dass die Qualität gelagerter pharmazeutischer Waren erhalten bleibt. Wie genau die Qualitätssicherung realisiert wird, liegt im Ermessensspielraum von Apothekeninhaberinnen und -inhabern. Im Fall von kühlpflichtigen Arzneimitteln und Impfstoffen sind Medikamentenkühlschränke nach DIN 58345 für eine sachgerechte Lagerung am besten geeignet.

Was bedeutet DIN 58345?

Die DIN 58345 definiert Leistungsmerkmale für Arzneimittelkühlschränke mit einer Betriebstemperatur von 2 °C bis 8 °C, wie sie das Deutsche Institut für Normung (DIN) vorsieht. Ziel der Normung ist es, sicherzustellen, dass kühl zu lagernde Medikamente nicht an Qualität verlieren. Ein Kühlschrank nach DIN 58345 zeichnet sich vor allem durch folgende Merkmale aus:

  • verschließbare Tür,
  • Betriebstemperaturen zwischen +2°C und +8°C,
  • akustische und optische Warnung bei Stromausfall oder Temperaturabweichung,
  • Sicherungen vor Minustemperaturen,
  • Dokumentation der Betriebstemperatur und
  • einen potentialfreien Kontakt für Fernwarnung.

Temperatursensible Lagerung

Falsch gelagerte Kühl-Ware kann Apothekerinnen und Apotheker viel Geld kosten, da sich im Schnitt Werte von 20.000 Euro in einem Medikamentenkühlschrank befinden. Hat sich eine Apotheke auf eine Grippewelle vorbereitet und viele Impfdosen vorrätig oder werden grundsätzlich überdurchschnittlich teure Arzneien gelagert, kann der Wert des Kühlschrankinhalts auch deutlich höher liegen.

Bei der Lagerung kühlpflichtiger Medikamente sind einige Besonderheiten zu beachten, um das Risiko einer Falschlagerung zu minimieren.

  • Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verlangt in § 16, dass Apotheken die Qualität der gelagerten pharmazeutischen Waren sicherstellen. Die Art der Qualitätssicherung obliegt Apothekerinnen und Apothekern.
  • Im Wareneingang hat Kühl-Ware Vorrang. Geschulte Mitarbeiter erkennen kühlpflichtige Medikamente und Impfstoffe sofort und ziehen diese vor.
  • Beim Transport von Lebendimpfstoffen ist eine lückenlose Kühlkette vorgeschrieben, Prüfen Sie, ob der Dienstleister eine Transportversicherung hat.
  • Für die pharmazeutische Kühllagerung sind Arzneimittelkühlschränke nach DIN 58345 am besten geeignet.
  • Die Lagerung erfolgt selbstverständlich entsprechend den Herstellerangaben.
  • Die Reinigung des Kühlschranks ist in einem Hygieneplan zu dokumentieren.
  • Ungeeignet für die Lagerung ist die Kühlschranktür. Hier werden Medikamente unter Umständen deutlich höheren Temperaturen ausgesetzt.
  • Zudem sollten temperatursensible Arzneien und Impfstoffe nicht direkt an die Rückwand des Kühlschranks gestellt werden. Denn dort drohen Waren Gefrierschäden. Bei Impfstoffen führen solche Schäden in der Regel zum Verlust der Wirksamkeit und zu Unverträglichkeiten.
  • Die Umgebungstemperatur des Kühlschranks sollte zwischen 10°C und 35°C liegen.
  • Impfstoffe sollten - nachdem sie aus dem Kühlschrank genommen wurden - keinem Licht ausgesetzt und nicht in Heizungsnähe zwischengelagert werden.
  • Totimpfstoffe können bei Zimmertemperatur bis zu 8 Stunden aufbewahrt werden. Die Zeit sollte allerdings möglichst kurz gehalten werden.